1. | Allgemeines |
a. | Diese Bedingungen gelten für alle von Rental Pumps B.V. oder Rental Pumps Belgien B.V.- im folgenden Rental Pumps genannt - mit Dritten zu schließenden Verträge, ganz egal auf welchem Gebiet. |
b. | Bedingungen von Dritten sind nie für die mit Rental Pumps zu schließenden Verträge gültig. |
c. | Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung von Rental Pumps gültig und, wenn nicht anders aufgeführt, ausschließlich für diesen Vertrag. |
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2; | Angebote |
a. | Alle Angebote von Rental Pumps, ganz gleich in welcher Form, sind unverbindlich, sofern das Gegenteil nicht ausdrücklich und schriftlich festgelegt wurde. |
b. | Kaufs- und Verkaufsverträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung von Rental Pumps bindend. Eine Bestätigung von Rental Pumps ist für deren Umfang maßgeblich. |
c. | Angaben in von Rental Pumps herausgegebenen Drucksachen können ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Sie sind für Rental Pumps nicht bindend. |
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3. | Lieferung und Lieferzeiten |
a. | Alle Güter werden auf Risiko des Käufers/Auftraggebers transportiert. |
b. | Die angegebenen Lieferzeiten sind Annäherungswerte. Eine Überschreitung der Lieferzeit kann zu keiner Zeit, auch nicht nach Inverzugsetzung, zum Recht auf Schadensersatz oder zur Nichterfüllung jeglicher Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, oder anderer, damit zusammenhängender Verträge oder zur Forderung der Auflösung dieses Vertrags führen. |
c. | Alle durch höhere Gewalt verursachten Verzögerungen geben Rental Pumps das Recht zur Verlängerung der Lieferzeit um die Zeit der Dauer der Verzögerung. |
d. | Rental Pumps hat das Recht, die Lieferung in Teilen stattfinden zu lassen. |
e. | Die Lieferung der Güter erfolgt ab Lager von Rental Pumps. |
f. | Die Güter werden als von Rental Pumps geliefert betrachtet, falls der Käufer/Auftraggeber nach dem Verstreichen der vereinbarten Lieferzeiten versäumt hat, die Güter in Empfang zu nehmen. Die Güter stehen dem Käufer/Auftraggeber in einem solchen Fall zur Verfügung und werden auf dessen Kosten und Risiko gelagert. |
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4. | Preise |
a. | Die Verkaufspreise basieren auf den bei der Bestätigung gültigen Preisen, inklusive der Kosten, Wechselkursdifferenzen, Löhne, Sozial- und anderen Lasten, Steuern, Gebühren bzw. Zöllen, Frachtpreisen etc. Im Falle einer Erhöhung eines der Kostenposten hat Rental Pumps das Recht, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, auch wenn die Erhöhung infolge von schon bei Angebotsabgabe oder -annahme vorhersehbaren Umständen stattfindet. |
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5. | Bezahlung |
a. | Die Bezahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, außer wenn dies schriftlich anders vereinbart wurde. Rental Pumps behält sich das Recht vor, eine Lieferung von der sofortigen Zahlung abhängig zu machen. |
b. | Bereits erhaltene Zahlungen werden von Rental Pumps von der ältesten Forderung an den Käufer/Auftraggeber abgezogen. |
c. | Die Bezahlung muss ohne Abzug oder Aufrechnung erfolgen. Der Käufer/Abnehmer hat keinerlei Recht auf Einbehaltung. |
d. | Rental Pumps hat jederzeit das Recht, vor der Lieferung oder beim Fortsetzen der Lieferung, nach eigener Beurteilung ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers/Auftraggebers zu verlangen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn ein Kredit vereinbart wurde. Eine eventuelle Weigerung des Käufers/Auftraggebers, die verlangte Sicherheit zu stellen, gibt Rental Pumps das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet ihres Rechts auf Vergütung von Schaden, Unkosten und Gewinnausfall. |
e. | Wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, behält sich Rental Pumps das Recht vor, dem Käufer/Auftraggeber Zinsen in Höhe von 1 % über den Rechnungsbetrag für jeden Monat bzw. Teil des Monats zu berechnen, ab dem Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrags. |
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6. | Eigentumsvorbehalt |
a. | Alle von Rental Pumps gelieferten Güter bleiben Eigentum von Rental Pumps, bis dass der Käufer/Auftraggeber alle seine finanziellen Pflichten gegenüber Rental Pumps erfüllt hat. Die Lieferung von beweglichen Gütern durch Rental Pumps erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. |
b. | Der Käufer/Auftraggeber hat nicht das Recht, die von Rental Pumps gelieferten Güter zu verpfänden oder deren Eigentum zu übertragen, bevor die vollständige Zahlung erfolgt ist. |
c. | Für den Fall, dass der Käufer/Auftraggeber irgendeine Verpflichtung gegenüber Rental Pumps nicht erfüllt, hat Rental Pumps ohne irgendeine Inverzugsetzung das Recht, aufgrund des oben genannten Eigentumsvorbehalt, die ihrem Eigentum zugehörigen Güter zurückzunehmen. In diesem Fall werden die noch laufenden Verträge ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unvermindert der Pflicht des Käufers/Auftraggebers zur Zahlung einer Vergütung wegen erlittenen Schadens, Gewinnausfall und Zinsverlust. |
d. | Rental Pumps wird vom Käufer/Auftraggeber unwiderruflich dazu ermächtigt, alles zu tun, was nach dem Urteil von Rental Pumps zur Sicherung ihrer in diesem Artikel genannten Rechte notwendig ist. Darunter fallen unter anderem eine Ermächtigung zum Entfernen der im Eigentum von Rental Pumps befindlichen Güter und, zu diesem Zweck, das Betreten der Räume, in denen sich diese Güter befinden. |
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7. | Verpackung |
a. | Die Verpackung der von Rental Pumps gelieferten Güter erfolgt nach den Anforderungen an Professionalität und Handelsbrauch. Die Verpackung ist, mit Ausnahme von Pappe oder anderer leichtgewichtiger Verpackung, nicht im Verkaufspreis der Güter einbegriffen. |
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8. | Versand |
a. | Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers/Auftraggebers. |
b. | Der Käufer/Auftraggeber trägt das Risiko von nicht korrektem, nicht rechtzeitigem oder keinem Erhalt der Güter. |
c. | Für den Fall, dass Rental Pumps für den Versand der Güter sorgen muss, hat sie das Recht, die günstigste Transportweise zu wählen. |
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9. | Rücksendung |
a. | Rücksendungen werden durch Rental Pumps nicht angenommen, außer wenn sie sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt und schriftlich zustimmt. Rücksendungen müssen in jedem Fall franko vorgenommen werden. |
b. | Im Fall der Rücksendung von Pumpen, die für das Umpumpen von korrosiven oder anderen gefährlichen Stoffen genutzt wurden, müssen diese mit Spezifikationen zu den Stoffen und deren Risiken angegeben werden. |
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10. | Reklamationen |
a. | Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Güter vom Käufer/Auftraggeber bei Rental Pumps schriftlich gemeldet werden. |
b. | Bei Überschreitung der in Artikel 10, Abschnitt 1. genannten Frist gelten die gelieferten Güter als vom Käufer/Auftraggeber akzeptiert, womit er auf seine Rechte aus eventueller Nichterfüllung in Bezug auf die gelieferten Güter verzichtet. |
c. | Reklamationen in Bezug auf Güter, die ganz oder teilweise verarbeitet wurden, werden nicht akzeptiert. |
d. | Falls nach Meinung von Rental Pumps irgendeine Reklamation berechtigt ist, wird Rental Pumps entweder einen angemessenen Schadensersatz über höchstens den Rechnungswert des reklamierten Teils der gelieferten Güter erstatten oder die Güter nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Güter ersetzen. Rental Pumps ist nicht zu weiterer Schadensvergütung verpflichtet. Indirekter Schaden wird niemals vergütet. |
e. | Reklamationen geben dem Käufer/Auftraggeber nicht das Recht, Zahlungen aufzuschieben, außerdem wird Aufrechnung gleichzeitig ausdrücklich ausgeschlossen. |
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11. | Garantie |
a. | Diese Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für die von Rental Pumps gelieferten Pumpen. Für Produkte von Zulieferern, wie beispielsweise Zulieferern von Motorenschutzschaltern, gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen dieses Zulieferers. |
b. | Rental Pumps bürgt dafür, dass die von ihr gelieferten Güter über die vertraglich zugesagten Eigenschaften und Qualitäten verfügen und keine Mängel aufweisen, unter der Bedingung, dass diese Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung gilt. In Bezug auf die gelieferten Güter wird die gleiche Garantie verliehen wie die, die die Hersteller dieser Güter in Bezug auf Rental Pumps akzeptiert haben, allerdings nur insoweit, wie diese Hersteller ihre Garantieverpflichtungen gegenüber Rental Pumps erfüllen. |
c. | Die Garantieverpflichtung von Rental Pumps verfällt, wenn der Käufer selbst Änderungen an den Gütern vornimmt oder sie selbst repariert oder von Dritten reparieren lässt oder die Güter für anderen als den vorgesehenen Gebrauch verwendet oder wenn die Güter nach Beurteilung von Rental Pumps unsachgemäß behandelt oder gewartet wurden. |
d. | 1) Falls Rental Pumps zur Erfüllung ihrer Garantieverpflichtungen neue Güter oder Einzelteile davon liefert, so werden auf diese Güter oder deren Einzelteile alle Bestimmungen dieser Garantiebedingungen angewandt. |
| 2) In Bezug auf Montage-, Reparatur- oder Revisionsarbeiten, inklusive Reparaturarbeiten als Folge des in Abschnitt 4a. Genannten, wird jegliche Garantieverpflichtung ausdrücklich ausgeschlossen. |
e. | Die Nichterfüllung dessen, was in Bezug auf die Bezahlung vereinbart wurde und ferner jede Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Käufers/Auftraggebers, die sich aus der mit Rental Pumps geschlossenen Vertrag ergeben, enthebt Rental Pumps von allen Garantieverpflichtungen sowie von allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Die Erfüllung der Garantieverpflichtung durch Rental Pumps gilt als einziger und gänzlicher Schadensersatz. |
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12. | Haftung und Garantie |
a. | Beschwerden über nicht direkt wahrnehmbare Mängel müssen Rental Pumps sofort nach ihrer Entdeckung, auf jeden Fall aber innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf, schriftlich gemeldet werden. Anhand der unten aufgeführten Garantiebestimmungen, in denen die Garantiefristen der unterschiedlichen Güter aufgeführt werden, wird der Garantieanspruch beurteilt. Aus mündlichen Beschwerden oder Beschwerden nach Ablauf der Garantiefrist können keine Rechte abgeleitet werden. |
b. | Rental Pumps haftet nur für deutlich nachweisbare Produktions- oder Materialfehler. Diese Haftung erlischt, falls der Käufer/Auftraggeber das gelieferte Produkt selbstständig ändert, repariert oder Änderungen/Reparaturen von Dritten vornehmen lässt. Das gilt ferner für den Fall, dass die gelieferten Güter auf nicht fachkundige Weise oder in Widerspruch mit den technischen Spezifikationen behandelt oder gewartet wurden oder für das Umpumpen von schädlichen, korrosiven oder anderen gefährlichen Flüssigkeiten angewandt oder genutzt wurden. |
c. | Die Haftung bleibt im Falle von Mängeln an den von Rental Pumps gelieferten Gütern auf jeden Fall beschränkt auf die je nach Wahl von Rental Pumps kostenlose Reparatur bzw. den Ersatz des Gelieferten. Bei Ersatz werden die zu ersetzenden Güter sofort wieder Eigentum von Rental Pumps und müssen franko an Rental Pumps zurückgesendet werden. Die Versendkosten der zu ersetzenden Lieferungen trägt der Käufer/Auftraggeber. |
d. | Bei Reparatur oder Ersatz, wie im vorigen Abschnitt beschrieben, wird die Garantiefrist weder unterbrochen noch verlängert. |
e. | Die von Rental Pumps angegebenen technischen Eigenschaften der gelieferten Güter wurden durch genaue Messungen festgestellt. Geringe Abweichungen davon geben kein Recht auf Reparatur oder Ersatz. |
f. | Kostenlose Reparaturen oder Ersatz von durch Rental Pumps verarbeitete, aber nicht gefertigte Hilfsapparatur und Einzelteile finden nur dann statt, wenn Rental Pumps die damit einhergehenden Kosten bei ihren Lieferanten anmelden kann. |
g. | Die vorgebliche Nichterfüllung der Garantiebestimmungen, die sich aus diesem Artikel ergeben, entbindet den Käufer/Auftraggeber nicht von der rechtzeitigen Erfüllung seiner Pflichten, die sich aus den mit Rental Pumps geschlossenen Verträgen ergeben. |
h. | Rental Pumps ist an keinerlei Garantie gebunden, wenn der Käufer/Auftraggeber seine Pflichten, die sich aus dem mit Rental Pumps geschlossenen Vertrag ergeben, nicht angemessen, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. |
i. | Die Haftung von Rental Pumps aus diesem Handeln oder Unterlassen im Rahmen aller mit ihr geschlossenen Verträgen geht zu keiner Zeit weiter als die Erfüllung der in diesem Artikel genannten Garantiepflichten. Rental Pumps haftet vor allem niemals für eventuelle Produkt- und Folgeschäden, die der Käufer/Auftraggeber oder Dritte als Folge von Mängeln oder Ausfällen an von Rental Pumps gelieferten Gütern erleiden könnten. Der Käufer/Auftraggeber hält Rental Pumps in dieser Angelegenheit von allen Schadensansprüchen Dritter frei. Die Erfüllung der Garantieverpflichtung durch Rental Pumps gilt als einziger und gänzlicher Schadensersatz. |
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13. | Herkunft |
a. | Jegliche Veränderung der Güter oder das Anbringen eines Markenzeichens, mit dem Ziel zu vertuschen, dass die Güter von Rental Pumps stammen, ist nicht erlaubt. |
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14. | Auflösung |
a. | Falls der Käufer/Auftraggeber seine Verpflichtungen, die sich aus dieser oder aus einer anderen mit Rental Pumps geschlossenen Verträgen ergeben, nicht, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie im Falle eines Konkurses, eines Antrags auf Eröffnung eines Konkursverfahrens, Betriebsschließung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers/Auftraggebers, gilt dieser von Rechts wegen als in Verzug und hat Rental Pumps das Recht, ohne jegliche Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention die Ausführung der Verträge aufzuschieben oder die Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, je nach Entscheidung von Rental Pumps, ohne dass Rental Pumps zu Schadensersatz beliebiger Art verpflichtet oder an Garantie gebunden ist, unvermindert der Rental Pumps zustehenden Rechte. In diesen Fällen ist jede Forderung, die Rental Pumps zulasten des Käufers hat oder erhalten könnte, sofort einforderbar. |
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15. | Kosten |
a. | Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Rental Pumps zur Einforderung der Bezahlung oder der Verpflichtungserfüllung für notwendig erachtet, aus irgendeinem mit Rental Pumps geschlossenen Vertrag, auf den diese Bedingungen zutreffen, zahlt der Käufer/Auftraggeber. Als außergerichtliche Kosten werden von den Parteien 15 % des Anteils der Leistung oder des zu fordernden Betrages mit einem Minimum von € 100,- vereinbart, unvermindert der Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers - falls die Kosten höher sind - zur Zahlung eines Vielfachen davon. |
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16. | Höhere Gewalt |
a. | Umstände, die außerhalb des Willens und Einflusses von Rental Pumps liegen und die so gravierend sind, dass die Lieferung oder weitere Einhaltung der Vertrag vernünftigerweise nicht von Rental Pumps verlangt werden kann, wie beispielsweise besondere Wetterumstände, Streik, behördliche Maßnahmen, Verzögerung bei der Anlieferung, Ausfuhrverbot, Transporthindernisse, Einfuhrhindernisse und alle anderen Umstände, die die Durchführung der Vertragen in ernster Weise behindern, gelten als höhere Gewalt. |
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17. | Rechtsstreitigkeiten |
a. | Für alle mit Rental Pumps B.V. zu schließenden Verträge gilt das niederländische Recht. |
b. | Für alle mit Rental Pumps Belgien B.V. zu schließenden Verträge gilt das belgische Recht. |
c. | Alle Rechtsstreitigkeiten mit Rental Pumps B.V., die aus einem Vertrag hervorgehen könnten, auf den die betreffenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind oder von anderen Verträgen, die Folge eines solchen Vertrags sein könnten, werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht in Dordrecht behandelt. |
d. | Alle Rechtsstreitigkeiten mit Rental Pumps Belgien B.V., die aus einem Vertrag hervorgehen könnten, auf den die betreffenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind oder von anderen Verträgen, die Folge eines solchen Vertrags sein könnten, werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht in Dendermonde behandelt. |